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Sonderseite COVID-19

 

Aufhebung der Corona-Sonderregelungen

In der Vorstandssitzung vom 03.05.2022 wurde beschlossen, dass wir uns an die aktuellen Regelungen in Rheinland-Pfalz anschließen und auf weitergehende Einlassbeschränkungen ab dem 03.05.2022 verzichten. Für die Teilnahme an unseren Übungsstunden ist daher kein PCR-Test oder Genesenennachweis erforderlich. 

Trotzdem bitten wir um eigenverantwortliche Absonderung im Falle eines Coronaverdachtsfalles oder als enge Haushaltsangehöriger. 

 

Schwimmkurse haben wieder begonnen. 

Ab dem 28.03.2022 werden die Schwimmkurse wieder beginnen. Um den aufgelaufenen Rückstau durch das pandemiebedingte Aussetzen zu verringern, hat der Vorstand beschlossen, die Schwimmkurse nur noch an einem Tag pro Woche anzubieten. D.h. die unterbrochenen Schwimmkurse kommen immer donnerstags zu den gewohnten Zeiten und montags werden neue Schwimmkurse angefangen. Die Eltern erhalten ein entsprechendes informationsschreiben oder Einladung.

 

Maßnahme im Falle einer Coronainfektion

Der Vorstand hat beschlossen, dass alle Vereinsmitglieder, die aufgrund eines positiven PoC- oder PCR-Test sich in Absonderung begeben haben oder die als Hausstandsangehörige eingestuft sind und ebenfalls sich in Absonderung begeben müssen,
a) bitte diese Information über die bekannten Social-Media-Kanäle an die jeweiligen Übungsleiter geben und
b) vor Rückkehr zum Training einen PoC-Test bei einer anerkannten Teststelle machen lassen und die negativen Testbestätigung unaufgefordert an der Einlasskontrolle vorzeigen. Im Falle eines positiven Testergebnis sind die aktuellen Regelungen der CoBeLVO zu beachten.

Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer anderen Vereinsmitglieder und unserer Übungsleiter. Wir bitten um Beachtung und Akzeptanz dieser Maßnahmen.

 

Schwimmkurse werden weiter ausgesetzt

Auf der gestrigen Vorstandssitzung wurde beschlossen, die Schwimmkurse und den Auffangkurs im kleinen Becken bis Mitte März weiter auszusetzen. Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Situation, insbesondere die hohen Inzidenzzahlen bei den jüngeren Kindern, steht der Gesundheitsschutz unserer Übungsleiter unter besonderer Achtung des Vorstandes. Wir bitten dies zu akzeptieren.  

 

Beginn der Übungsstunden in 2022 erst ab 17.01.2022

Der Vorstand hat beschlossen, alle Übungsstunden bis einschließlich 15.01.2022 ausfallen zu lassen. Die aktuelle AbsonderungsVO von Rheinland-Pfalz sieht bei der Omikron-Variante vor, dass im Infektionsfall alle Kontaktpersonen (inkl. Geimpfter und Geboosteter) pauschal für 14 Tage in Quarantäne müssen. Um Euch und unseren Übungsleitern vor dieser Konsequenz zu bewahren, haben wir uns für diese Pause entschieden. Wir hoffen, dass die neue AbsonderungsVO hierzu weniger strenge Quarantäneregelung trifft.

Bitte kommt gesund ins neue Jahr und ab der 3. KW sehen wir uns dann hoffentlich wieder zu den gewohnten Zeiten im Beatusbad.

Ganz herzliche Grüße
Patrick Mallmann
(1. Vorsitzender)

 

Schwimmkurse werden bis Ende Februar 2022 augesetzt

Für die Schwimmkurse hat der Vorstand entschieden, diese bis Ende Februar 2022 auszusetzen. In den letzten Wochen war die Beteiligung durch die Schwimmkurskinder sehr gering und wir sehen hier ein hohes Gefährdungspotential für unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter, da diese im engen Kontakt mit den Kindern stehen. Wir werden alle Eltern sowohl über die bekannnten Kommunikationskanäle zur Wiederaufnahme der Schwimmkurse im neuen Jahr als auch an dieser Stelle informieren. 

 

Teilnahme an den Übungsstunden ab dem 25.11.2021

Aufgrund der Regelungen der 28. CoBeLVO, hier § 12 Abs.1, ist die Teilnahme an unseren Übungs-/Trainingsstunden im Beatusbad zulässig, wenn ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen. Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen einen Testnachweis gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 CoBeLVO. Die Gleichstellung ist in §3 Abs. 8 i.V.m. §3 Abs 7 CoBeLVO geregelt und gilt für Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres. Die Verpflichtung des Testnachweise betrifft daher alle Kinder / Jugendlichen, die älter als 12 Jahre und 3 Monate sind.

Daraus folgt für Erwachsene, dass für die Teilnahme am Training bzw. an der Wassergymnastik nur der Kreis der geimpften oder genesenen Personen zugelassen ist.

Ich bitte dafür Sorge zu tragen, dass jedes Vereinsmitglied am Donnerstag entweder einen Immunisierungsnachweis oder Minderjährige alternativ einen Testnachweis vorzeigen kann. Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Std sein und muss von einer anerkannten Stelle ausgeführt werden. D.h. die Testung in der Schule zählt nicht und Selbsttest vor Ort akzeptieren wir auch nicht! Der Nachweis ist vor Betreten des Beatusbades der Eingangskontrolle bzw. dem Übungsleiter vorzuzeigen. Es gilt weiterhin die Regelung, dass jede Übungs- / Trainingsgruppe geschlossen das Beatusbad betritt.

Der Immunisierungsnachweis ist nur einmal vorzuzeigen, wir werden dies entsprechend für unsere Unterlagen dokumentieren. Wer Sie gegen diese Dokumentation ist muss allerdings jedesmal der Immunisierungsnachweis vorzuzeigen.

Minderjährige, die nicht zum Kreis der geimpften oder genesenen Personen gehören, müssen vor jeder Übungs-/Trainingsstunde ein aktuellen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist und von einer anerkannten Stelle durchgeführt wurde, vorzuzeigen.

Personen, die die v.g. Nachweise nicht vorzeigen können, dürfen leider nicht an den Übungs-/Trainingsstunden teilnehmen. 

Diese Regelung gilt, solange es keine neue Verordnung seitens der Landesregierung gibt. 

 

 

Übungsbetrieb ab Mitte September 2021

Mit Schreiben vom 04.09.2021 haben wir unsere Vereinsmitglieder über die Wiederaufnahme des Breiten- und Erwachsenenschwimmen informiert und um Angabe von Wuschzeiten gebeten. Dies ist erforderlich, da die größte Hürde in der Organisation die Vorgabe zur maximalen Belegung des großen bzw. des kleinen Beckens ist. 

 

Schwimmangebote / -zeiten
Kinder im Alter von 12 Jahren und jünger mit einem DSV-Abzeichen

Aufgrund einer aktualisierten Vorgabe der Stadtverwaltung können wir die Umfrageseite für die Kinder bis 12 Jahre wieder online stellen.  

Seepferdchen: Montag, 16:00 Uhr oder Donnerstag, 16:00 Uhr

Bronze-, Silber- und Gold: Donnerstag, 17:00 Uhr oder Samstag, 14:00 Uhr

 

Kinder im Alter von 13 bis 17 Jahren

Donnerstag: 18:30 Uhr

Erwachsene (ab 18 Jahren)

Donnerstag: Wassergymnastik ab 19:30 Uhr und Schwimmzeit ab 20:00 Uhr

 

Hygieneregeln (Auszug)
  • Es gilt die 2G+-Regel, Selbsttests werden nicht akzeptiert.
  • Einlass ins Beatusbad nur Gruppenweise 15 bis 5Min vor Übungsbeginn
  • Besucher sind nicht erlaubt. 

Das vollständige Regelwerk ist hier beschrieben: Benutzungsregeln (PDF-Dokument)

 

Umfrageformular

Umfrageformular für Kinder (12 Jahre und jünger)

Umfrageformular für Jugendliche (13 bis 17 Jahre)

Umfrageformular für Erwachsene (18 Jahre und älter)

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